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Umzugsregeln 2026

Mit der Teilnahme am Umzug erkennt jede teilnehmende Person automatisch die Umzugsregeln des GCV Rütenbrock an

 Stand: 12.10.2024

 

 Um die Umzüge sicher, ohne Probleme und Komplikationen durchführen zu können, machen wir Sie darauf aufmerksam, folgende Punkte zu beachten.

Bauweise der Umzugswagen

(Bei beweglichen Teilen wird der höchste bzw. breiteste Punkt gemessen)

  • Für die Umzüge in Deutschland gilt die StVZO. (deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

  • Alle Wagen müssen nach StVZO eine Beleuchtung haben.

  • Das Auspuffrohr muss so gestellt werden, dass die Abgase nicht ins Publikum geblasen werden.

  • Bei Wagen, auf denen Personen mitfahren, muss ein stabiles Geländer aufgebaut sein. (Mindesthöhe 1,20m; auf Höhe von ca. 60cm eine weitere Strebe (Knieschutz)). Die Treppe muss auch mit einem stabilen Geländer versehen sein.

  • Der Abstand zwischen dem Wagen und der Straße darf 30 cm nicht überschreiten.

  • Auf dem Zugfahrzeug ist ein TÜV-geprüfter Feuerlöscher mitzuführen.

  • Während der Umzüge müssen aus jeder Gruppe mindestens 2 Personen an jeder Seite vorne vor dem Zugfahrzeug laufen, damit keine Zuschauer vor oder zwischen die Wagen laufen können. Wahlweise kann auch vorne an dem Zugfahrzeug ein Schild angebracht werden, welches mindestens die gleiche Breite des Zugfahrzeugs hat.

  • Lufthörner sind während des gesamten Umzuges nicht gestattet.

  • Als Zugfahrzeuge dürfen nur noch Trecker verwendet werden, die max. 250 PS haben und eine Breite von 285 cm nicht überschreiten.

  • jeder Wagen muss über ausreichend Mülleimer verfügen, in denen der Müll gesammelt werden kann.

Ab 2025 werden Wagen aus Auflieger-Anhängern nicht mehr zugelassen. Aktuelle Wagen haben Bestandsschutz

 

 

Vorschriften/ Verhalten während der Umzüge

  • Die Einnahme von Alkohol ist dem Fahrer strengstens untersagt. Sollte diese Regel missachtet werden, wird die gesamte Gruppe umgehend vom Umzug ausgeschlossen.

  • Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein, und hat sich während des gesamten Umzuges auf dem Zugfahrzeug zu befinden.

  • Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und hat diese mit sich zu führen.

  • Die Fahrerlaubnis sowie die Versicherungsbestätigung des ziehenden Fahrzeuges muss bis 4 Wochen vor dem Umzug beim zuständigen Ansprechpartner des GCV vorgelegt werden.

  • Die Anmeldung für den Umzug muss bis spätestens 6 Wochen vor Rosenmontag bei uns eingegangen sein (Anmeldung über: www.gcv-ruetenbrock.de)

  • Die Fahrweise muss den Witterungsverhältnissen angepasst werden

  • Es dürfen sich im und auf dem ziehenden Fahrzeug max. 2 Personen befinden.

 

 

Für die Teilnehmer

 • Den Ordnern und Platzeinweisern ist Folge zu leisten

  • Das Mitfahren auf dem Anbauteilen des ziehenden Fahrzeugs, bzw. auf der Deichsel des Anhängers ist strengstens verboten.

  • Das anhängen von weiteren Anhängern (Bauwagen) oder Bollerwagen am Karnevalswagen ist untersagt, da diese nicht vom Fahrer einzusehen sind.

  • Pannenhilfe, Nachtanken, etc. dürfen nur bei stehendem Fahrzeug, außerhalb des Umzuges, durchgeführt werden.

  • Die Startnummern sind deutlich sichtbar anzubringen, sodass bei Notfällen schnelle und eindeutige Hilfe geleistet werden kann. Die Nummer gilt für alle Umzüge.

  • Während der Fahrt dürfen max. 8 Personen auf dem gezogenen Wagen sein.

  • Auf mehrspurigen Straßen darf nur die rechte Fahrbahnseite genutzt werden.

  • Es dürfen max. 3 Personen nebeneinander auf der Straße laufen.

  • Kinder dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson am Umzug teilnehmen.

  • Während des Umzugs in Deutschland gilt das Jugendschutzgesetz.

  • Außerdem gilt, dass der Verzehr von Alkohol der eigenen Verantwortung unterliegt.

  • Gläser/Flaschen sind während des kompletten Umzugs verboten, es sind nur Dosen oder Plastikbehältnisse erlaubt!!!

  • Wurfmaterial, wie z.B. Bonbons, Spielzeug, etc. sollen so weit vom Wagen weggeworfen werden, dass keine Zuschauer die Straßen betreten müssen.

  • Das werfen bzw. verteilen von Papierschnipseln (Konfetti) ist verboten.

  • Die Lautstärke darf maximal 100 db (A) betragen. Gemessen wird auf 1m Abstand von den Boxen.

  • Notdurft im Freien verrichten ist untersagt.

  • Es ist verboten während oder nach dem Umzug die Wagen zu säubern oder zu demontieren und den Unrat auf die Straße zu schmeißen.

  • Die Umzugsbegleiter und Vorstände der einzelnen Vereine sind berechtigt, Teilnehmer vom Umzug zu verwarnen bzw. auszuschließen. Je nach Nichtbeachtung der Anweisungen der Ordner bzw. Regeln werden „gelbe und rote Karten“ vergeben. Gelbe Karte heißt Verwarnung, und Rote Karte heißt sofortiger Ausschluss des Umzuges. Bei einer Roten Karte ist diejenige Gruppe auch für die restlichen Umzüge an dem Karnevalswochenende gesperrt. Sollte die rote Karte in Rütenbrock verteilt werden, so sind die für den Umzug im nächsten Jahr in Holland gesperrt.

  • Den Ordnern und Platzeinweisern ist Folge zu leisten!

Bewertung

  • Um an der Bewertung teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer am kompletten Umzug teilnehmen.

  • Das Thema ist frei wählbar, sofern es nicht anstoßerregend oder verletzend ist.

  • Die Jury setzt sich aus mindestens fünf unabhängigen Personen zusammen

 

Ende des Umzuges

  • In Rütenbrock werden alle Wagen auf die Weide zwischen „Casper Gerd“ und der Mühle geleitet. Dort werden die Wagen in mehreren Reihen aufgestellt. Wenn ein Wagen weiterfahren möchte ist dieses nur von dort aus möglich.

 

Besondere Regeln für die Umzüge in den Niederlanden:

Bauweise der Umzugswagen

  • Als Zugfahrzeuge dürfen nur noch Trecker verwendet werden, die max. 250 PS haben und eine maximale Breite von 285cm nicht überschreiten

  • Werbeplakate in jeglicher Form sind im Umzug nicht erlaubt

Das Schild muss die gleiche Breite wie das Zugfahrzeug haben (→ max. 285cm) – Der Abstand des Schildes zum Straßenbelag darf maximal 30cm haben und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen

 

 

Vorschriften/ Verhalten während der Umzüge

  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keinen Alkohol trinken

  • Der Ausschank von Alkohol an die Zuschauer während der Umzüge ist strengstens untersagt

 

Allgemeines

  • Jeder, der bei den Veranstaltungen teilnimmt ist damit einverstanden, dass Bilder, Videos usw. von den Veranstaltungen in Medien, wie z.B. Internet, Zeitung usw. veröffentlicht werden können.

  • Jede teilnehmende Gruppe erklärt sich mit ihrer Anmeldung mit dieser Umzugsordnung einverstanden.

  • Es dürfen sich nur während des offiziellen Umzuges Personen auf den Umzugswagen befinden

  • Sollte gegen diese Regeln verstoßen werden, ist es den Vereinen freigestellt, die Wagen und Teilnehmer zu jeder Zeit vom Umzug auszuschließen.

  • Bei Vorfällen, die nicht in der Umzugsordnung stehen, entscheiden die Umzugsverantwortlichen, wie weiter zu verfahren ist.

 

Für Unfälle, die unter Alkoholeinfluss, durch Unachtsamkeit, Nichtbeachtung dieser Regeln und/oder Nichtbeachtung der Anweisungen der Ordner erfolgen, übernehmen wir keine Haftung.

Gruppeneinteilung bzw. Definition der Gruppen

Wagen: von einem Zugfahrzeug gezogen

Fußgruppen: bestehen aus zwei oder mehr Personen

Ansprechpartner:

GCV Rütenbrock:
Michael Landwehr 0049-5934-7044994 michael.landwehr@gmx.net

Dorfkarnevalisten Schöningsdorf:
Günther Schulte 0049-1718154400

CV Kloosterwiekers:

Frank Wolbers 0031-6-81794304 optoch@kloosterwiekers.nl

CV Bultruters:
Bjorn Schuiling 0031-6-81353288 info@bultruters.nl

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